(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Syntorx, Inhaber Jovan Bodirogic, Werner Hellweg 94, 44803 Bochum (nachfolgend „Syntorx") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von KI-Automatisierungsdienstleistungen, insbesondere Voice-AI-Systeme, Workflow-Automatisierungen, SaaS-Leistungen, CRM-Integrationen sowie damit verbundene Beratungs- und Implementierungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Das Angebot von Syntorx richtet sich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Verbraucher sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Syntorx stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Schweigen auf Einkaufsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
(1) Syntorx erbringt folgende Leistungsarten, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsvereinbarung ergibt:
(2) Syntorx erbringt die Leistungen unter Einsatz von Drittanbieter-Infrastruktur (u.a. ElevenLabs, OpenAI, Twilio). Syntorx schuldet keinen ununterbrochenen Betrieb soweit Ausfälle auf Störungen bei Drittanbietern zurückzuführen sind, es sei denn, Syntorx hat deren Einsatz als verlässliche Infrastruktur ausdrücklich zugesichert.
(3) Syntorx ist berechtigt, Unterauftragnehmer und Subunternehmer einzusetzen, bleibt gegenüber dem Kunden jedoch Hauptschuldner für die vereinbarte Leistung.
(1) Angebote von Syntorx sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung seitens Syntorx per E-Mail, (b) beiderseitige Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung oder (c) Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher Bestellung des Kunden.
(3) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlich bestätigten Angebot oder der Leistungsvereinbarung. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden gesondert beauftragt und vergütet.
(1) Verträge können je nach individueller Vereinbarung mit Mindestlaufzeiten von 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten abgeschlossen werden.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Syntorx insbesondere vor, wenn (a) der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist, (b) der Kunde die Leistungen entgegen § 8 dieser AGB einsetzt oder (c) der Kunde unrichtige Angaben über seinen Unternehmensstatus gemacht hat.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Monatliche Gebühren sind, sofern nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus fällig.
(2) Erfolgsabhängige Vergütungen, insbesondere erfolgsbezogene Termin- oder Lead-Honorare, werden ausschließlich nach gesonderter Absprache und schriftlicher Vereinbarung berechnet.
(3) Drittanbieter-Kosten für die im Projekt vereinbarten Systeme sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, durch die Setup-Gebühr und/oder die monatliche Gebühr abgedeckt.
(4) Onboarding- und Setup-Gebühren sind vor Beginn der Implementierungsarbeiten vollständig zu entrichten, sofern nicht abweichend vereinbart.
(5) Alle Preise verstehen sich im B2B-Verhältnis netto zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt oder ausgewiesen werden muss.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Syntorx berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die laufende Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge zu unterbrechen.
(1) Der Kunde hat folgende für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Mitwirkungsleistungen zu erbringen:
(2) Verzögert der Kunde durch mangelnde Mitwirkung die Leistungserbringung, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Syntorx ist berechtigt, hierdurch entstandene Mehraufwände gesondert zu berechnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von Syntorx bereitgestellten Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist Syntorx unverzüglich zu informieren.
(1) Individuelle Arbeitsergebnisse (Custom-Prompts, Gesprächsskripte, Workflows, spezifische Konfigurationen), die Syntorx ausschließlich für den Kunden erstellt hat, gehen nach vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung in das ausschließliche Nutzungsrecht des Kunden über.
(2) Standardkonfigurationen, wiederverwendbare Module, generische Workflows, Methoden, Frameworks und Know-how von Syntorx verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Syntorx. Dem Kunden wird insoweit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
(3) KI-generierte Outputs (Texte, Transkriptionen, Gesprächsprotokolle) stehen dem Kunden zur freien Nutzung für vertragliche Zwecke zur Verfügung. Syntorx übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte nach geltendem Recht.
(4) Der Kunde räumt Syntorx das für die Leistungserbringung erforderliche Nutzungsrecht an bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien des Kunden ein. Syntorx nutzt diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(5) Syntorx ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen von Referenzmarketing zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Support-Anfragen werden nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Service-Level vereinbart sind.
(6) Support-Anfragen werden nach M?glichkeit innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Service-Level vereinbart sind.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die bereitgestellten Systeme ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke zu nutzen. Unzulässig ist insbesondere:
(2) Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbeschränkungen, ist Syntorx zur sofortigen fristlosen Kündigung und Abschaltung der Systeme berechtigt. Schadensersatzansprüche von Syntorx bleiben vorbehalten.
(3) Der Kunde stellt Syntorx von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem rechtswidrigen Einsatz der bereitgestellten Systeme durch den Kunden beruhen.
(1) Soweit Syntorx im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages und auf Anfrage erhältlich.
(2) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten der durch die KI-Systeme kontaktierten oder qualifizierten Personen. Syntorx handelt insoweit als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO.
(3) Die Verarbeitung durch Drittanbieter-Infrastruktur (ElevenLabs, OpenAI, Twilio) erfolgt auf Grundlage von Sub-Auftragsverarbeitungsverträgen. Syntorx informiert den Kunden über den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter und gibt dem Kunden Gelegenheit zum Widerspruch.
(4) Soll Syntorx Daten in Drittländer außerhalb des EWR übermitteln (insbesondere USA), erfolgt dies auf Basis geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO (EU-Standardvertragsklauseln) oder eines gültigen Angemessenheitsbeschlusses.
(5) Eine Aufzeichnung von Gesprächen erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem beauftragenden Unternehmen und nur, soweit die hierfür erforderliche Zustimmung bzw. Rechtsgrundlage vorliegt. Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die Information der betroffenen Personen verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
(1) Syntorx haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Syntorx nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung pro Schadensfall ist — soweit gesetzlich zulässig — auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis von dem betroffenen Kunden an Syntorx gezahlten Vergütung begrenzt.
(5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus arglistiger Täuschung sowie für zugesicherte Eigenschaften.
(1) Syntorx haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegsereignisse, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter, Netzausfälle, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle kritischer Drittanbieter-Infrastruktur.
(2) Syntorx wird den Kunden über solche Ereignisse unverzüglich informieren und nach Möglichkeit Alternativlösungen anbieten.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäfts- und Kundendaten, technische Konfigurationen, Gesprächsskripte, Prompts, Workflows, Preisstrukturen, Betriebsgeheimnisse sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die Informationen schriftlich, mündlich oder auf andere Weise mitgeteilt wurden.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
(4) Ausgenommen sind Informationen, die (a) dem Empfänger bereits bekannt waren, (b) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dafür verantwortlich ist, (c) vom Empfänger rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten offenbart werden müssen.
(1) Bei SaaS-basierten Leistungen stellt Syntorx die vereinbarte Infrastruktur und Software-Funktionalität während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel (gemessen ohne geplante Wartungsfenster) wird angestrebt, jedoch nicht garantiert, soweit Drittanbieter-Infrastruktur eingesetzt wird.
(2) Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden mit mindestens 48 Stunden Vorlauf angekündigt. Notfallwartungen können kurzfristiger durchgeführt werden.
(3) Mit Vertragsbeendigung werden dem Kunden auf Anfrage sämtliche in Syntorx-Systemen gespeicherten Kundendaten in einem gängigen Format (CSV, JSON) zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht (Datenportabilität und Löschpflicht gem. Art. 20 DSGVO und AVV).
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Syntorx behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform zu ändern. Bestehende Verträge laufen zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt weiter. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe, gilt die Änderung als angenommen.
(5) Übertragungen von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Syntorx.
Syntorx · Jovan Bodirogic · Bochum, Nordrhein-Westfalen · Stand: 2026